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Präventionsprodukte werden gefördert

Anträge ab 1. Mai bei der SVLFG stellen

(ZVG/SVLFG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. erinnert die Betriebe daran, möglichst zeitnah nach dem 1. Mai 2019 die Anträge für geförderte Präventionsprodukte bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu stellen. Auch wenn sich die meisten Betriebe im Mai in der Hauptsaison befinden, ist eine frühe Antragsstellung wichtig, betont der ZVG.

Die Fördergelder werden nach der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Insgesamt stehen 382.000 Euro für die Anschaffung bestimmter Präventionsprodukte zu Verfügung. Die Aktion endet, wenn die Gesamtfördersumme ausgeschüttet ist, spätestens aber am 31. Oktober 2019. Nach genehmigtem Antrag bleibe noch Zeit für die Beschaffung nach der Saison, so der ZVG.
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Ab dem 1. Mai 2019 ist das Antragsformular auf der Internetseite www.svlfg.de abrufbar. Dort findet sich auch eine Auflistung der geförderten Produkte.

Vor dem 1. Mai 2019 eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Produkte müssen neu sein (keine Gebrauchtwaren) und den technischen Anforderungen entsprechen. Bevor das Produkt gekauft wird, muss der Antrag von der SVLFG genehmigt sein. Danach ist die Kopie der Rechnung bis spätestens 31. Oktober 2019 an die SVLFG zu senden. Der Betrag wird dann überwiesen.

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