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Gartenbaubetriebe von Streichung und Kappung betroffen

Bundesmittel für die Unfallversicherung mit neuen Vorgaben

(ZVG) Mit großem Bedauern nimmt der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) die Entscheidung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Kenntnis, die Unterstützung der Unfallversicherungsbeiträge für bestimmte Betriebe zu kürzen.

„Trotz all unserer Bemühungen ist es uns leider nicht gelungen, die nicht nachvollziehbaren Kürzungen für einzelne Betriebe zu verhindern“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Für Unternehmen, die bisher über 50.000 Euro Bundesmittel erhalten, soll die Unterstützung künftig völlig gestrichen werden. Betrieben, die mehr als 20.000 Euro Bundesmittel erhalten, soll der Betrag bei 20.000 Euro gekappt werden. Die Einschränkungen werden mit einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages begründet. So sollen die Bundesmittel zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden.

Allerdings werden bei den gartenbaulichen Kulturen nach Verbandseinschätzung insbesondere die arbeitsintensiven Betriebe mit vielen Mitarbeitern und hohen Lohnsummen betroffen sein. „Über die wirtschaftliche Ertragskraft des Unternehmens sagt die Höhe der Lohnsumme zunächst nichts aus,“ betont Mertz.

Der ZVG fürchtet, dass die Mehrbelastung der Betriebe letztendlich auch dazu führen werde, dass Arbeitsplätze verloren gehen. „Ich werde nicht müde werden, in allen anstehenden politischen Gesprächen immer wieder darauf hinzuweisen, dass ich diese Regelung für falsch halte und entsprechend eine Änderung einfordern“, unterstreicht der ZVG-Präsident. „Wenn diese Betriebe jetzt in Technik investieren, könnte die Folge weniger Arbeitsplätze und weniger Einnahmen in der Sozialversicherung sein. So wird das Gegenteil von dem politisch gewollten erreicht.“

Hintergrund:
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert am 17. April über die diesjährige Unterstützung der Unfallversicherungsbeiträge der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) mit insgesamt 176,95 Millionen Euro an Bundesmitteln. Die Beitragsbescheide sollen ab Ende Juli 2019 versandt werden.

Der ZVG hat mit Bekanntwerden der Pläne im Herbst 2018 wiederholt und eindringlich vor der Mehrbelastung der Betriebe des Gartenbaus mit hoher Lohnsumme gewarnt. Selbst bei einer Kappung der Beiträge auf 20.000 Euro für die Betriebe, die zwischen 20.000 und 50.000 Euro Bundesmittel erhalten, kann dies im Einzelfall noch eine Beitragsmehrbelastung von bis zu knapp 30.000 Euro im Jahr bedeuten.

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