Bedenken zur Besteuerung einer Risikoausgleichsrücklage bleiben
(ZVG) Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, die Versicherungssteuer auf Dürreversicherungen von 19 % auf 0,03 % zu senken, sorgt beim Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) für große Erleichterung.
„Eine wichtige Forderung für die gärtnerischen Betriebe wird damit erfüllt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
„Der Witterungsverlauf der letzten zwei Jahre hat den Betrieben einen Vorgeschmack darauf gegeben, was auf sie künftig zukommen kann“, so der Generalsekretär. Die Unternehmer seien bereit, sich in Eigenverantwortung um Vorsorge zu kümmern. Das zeige nicht zuletzt eine Ad-hoc-Umfrage unter den Betrieben im vorigen Sommer. Allerdings sei man auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ angewiesen.
Der Zentralverband begrüßt darüber hinaus die von Rheinland-Pfalz sowie von Bayern und Baden-Württemberg in den Bundesrat heute eingebrachten Entschließungsanträge, betriebliche Maßnahmen im Risikomanagement zu unterstützen.
Kritisch sieht man allerdings, dass die Länder bislang ausschließlich von Landwirten beziehungsweise land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sprechen und die gärtnerischen Betriebe nicht genannt werden.
„Die politisch Verantwortlichen dürfen zudem nicht nach dem ersten Schritt stehen bleiben“, mahnt Fleischer. Wichtiges Instrument im Risikomanagement bleibe für den ZVG eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage (RAR). Dazu hatte der Verband bereits Anfang des Jahres ein Konzept vorgestellt, dass die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des ZVG entwickelt hatte. Entgegen des Vorschlages von Bayern und Baden-Württemberg müsse die Auflösung der Rücklage im Schadensfall steuerfrei sein, fordert der ZVG. Andernfalls wären die Betriebe doppelt bestraft.
Hintergrund:
Nach dem Dürresommer 2018 forderten die Branchenverbände und mehrere Bundesländer wiederholt, den Versicherungssteuersatz für das Risiko Dürre auf 0,03 % abzusenken. Dies wurde auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorangetrieben. Die Entscheidung lag zuletzt beim Bundesfinanzministerium. Der gesenkte Steuersatz gilt bereits für Risiken wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen.
Im Entschließungsantrag von Bayern und Baden-Württemberg sprechen sich die Bundesländer nun außerdem für die Prüfung einer steuerlich begünstigten Ernteausfall- und Klimagefahrenrücklage für Betriebe mit nachweisbarer betrieblicher Risikovorsorge aus.
Bei der Bildung zweckgebundener Rücklagen zur Absicherung witterungsbedingter Risiken sollten die landwirtschaftlichen Unternehmen durch steuerliche Anreize unterstützt werden. Die Versteuerung soll aber bei der Auflösung der Rücklage stattfinden.