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ZVG kritisiert weitere Verschärfung der Düngeverordnung

Betriebe nicht allein lassen

(ZVG) Als äußerst bedauerlich wertet der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die jüngsten Entwicklungen zur weiteren Anpassung der Düngeverordnung. Mit der geplanten Verschärfung wird nicht nur die Vermarktungsfähigkeit vieler Gemüsearten in Frage gestellt. Die Ausweitung der Sperrfristen für Festmist werden höchstwahrscheinlich erhebliche Investitionen durch geforderte Lagerkapazitäten erfordern.

„Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf die Warenqualitäten leiden werden“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz nach dem Länder- und Verbändegespräch-Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 21. August 2019. Nach wie vor bleibt unverständlich, dass die EU-Kommission nicht bereit ist, die Wirkung der 2017 novellierten Düngeverordnung abzuwarten. Keinesfalls dürften die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen allein gelassen werden, so Mertz.

Vor dem Hintergrund, dass die Stoffstrombilanzverordnung vollumfänglich vorgezogen werden soll, muss zwingend der Geltungsbereich eingeschränkt werden. Eine Stoffstrombilanz für Kulturen des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus oder der Baumschulen ist fachlich unverhältnismäßig. Die Besonderheiten des Gartenbaus müssen in der Evaluierung berücksichtigt werden.

Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat und weitere zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft gefordert. Obwohl die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung nicht Gegenstand des Verfahrens war, sieht die Europäische Kommission auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit einem Mahnschreiben leitet die Kommission ein sogenanntes Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.

Die aktuellen Vorschläge sollen am 28. August 2019 in Brüssel vorgestellt und so die drohenden Strafzahlungen abgewendet werden. Die Vorschläge sehen unter anderem vor, den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, sowie die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern.

Vor allem die pauschale Absenkung der erforderlichen Düngemenge und die starke Verminderung des Einsatzes von organischen Düngern in den roten Gebieten wird vom Berufsstand kritisch gesehen.

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