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48. Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau 2019 in Bonn

Neue Anforderungen besprochen

(ZVG) Zum 48. Mal veranstalteten der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und der HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 10. September 2019 in Bonn das Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau. Auf der gut besuchten Veranstaltung unter der Leitung von Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG und Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, wurden aktuelle steuerliche Themen erörtert und über anstehende Reformen informiert und diskutiert.

Zum Auftakt gab Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, PARTA GmbH, Bonn, in seinem Vortrag „Grundsteuer-Reform – Bewertung von Gartenbaubetrieben“ einen Überblick über den aktuellen Stand der Änderungen und erläuterte anhand von Beispielen die Auswirkungen auf Betriebe. Daneben zeigte er auch auf, in welchen steuerlichen und außersteuerlichen Bereichen aufgrund des Wegfalls des Einheitswertes Handlungsbedarf besteht.

In Ihrem Beitrag „Steuergesetzliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Gartenbau“ gab Rechtsanwältin Annette Weißenborn, HLBS, Berlin, einen Überblick über aktuell anstehende Gesetzgebungsmaßnahmen im Steuerrecht. Die Bandbreite reicht von der Tarifglättung, Maßnahmen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität, Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung bis hin zu gesetzgeberischen Maßnahmen als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ferner beleuchtete sie das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus und das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags.

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger aus Düsseldorf, zeigte in seinem Vortrag „Rechtliche Probleme rund um die Kassenführung und Kassen-Nachschau – Wie weit kann die Finanzverwaltung gehen?“ die besonderen Probleme für bargeldintensive Betriebe auf. Er gab einen für die Praxis wichtigen Überblick darüber, welche Unterlagen vorgehalten werden sollten und wie man sich im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Kassen-Nachschau vernünftig positioniert.

In seinem Vortrag „Konsequenzen aus der Abschaffung der sog. „Hofabgabeklausel für Gartenbaubetriebe“ ging Alfred Igel, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel, darauf ein, welche Konsequenzen sich in den unterschiedlichen Zweigen der SVLFG aus dem Wegfall der Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug der Rente aus der Alterskasse ergeben. Er stellte dabei heraus, dass es im Vorfeld wichtig sei, die Auswirkungen im konkreten Einzelfall zu prüfen, um den richtigen Weg zu wählen.

Den aktuellen Stand des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ zeigte Dr. Bernd Hardeweg, Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V., Hannover, auf und warb dafür, dass auch von Seiten der Steuerberater die Mandanten angehalten würden, sich an dem Projekt zu beteiligen. Konkret wies er dabei darauf hin, dass der Erhalt der typisierten Bewertung von mehrjährigen Kulturen im Gartenbau (sog. „Baumschulerlass“) davon abhängig sei, dass sich genügend Baumschulbetriebe an dem Betriebsvergleich beteiligen. Daneben zeigte er auch die Vorteile einer Teilnahme für den eigenen Betrieb auf.

Die wesentlichen Pflichten der Betriebe durch das neue Verpackungsgesetz zeigte Dr. Hans Joachim Brinkjans, ZVG, Berlin, auf. Er machte in seinem Vortrag deutlich, welche Konsequenzen aus einer Nichtbeachtung der verschiedenen Meldepflichten erfolgen können. Daneben erläuterte er, welche Voraussetzungen Steuerberater erfüllen müssen, die für ihre Mandanten eine Vollständigkeitserklärung bestätigen wollen.

„Fremdüblichkeit von Sachleistungen bei Tätigkeiten von Familienangehörigen“ war das Thema von Dipl.-Finw. (FH) StBin Andrea Köcher, dhpg Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, in dem sie auf die Besonderheiten von Tätigkeiten von Angehörigen im steuerrelevanten Bereich einging. Speziell erläuterte sie auch die Konsequenzen aus dem Urteil des BFH zur Fahrzeugüberlassung an Angehörige.

Im Schlussvortrag beschäftigte sich Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, Bonn, mit dem Thema „Ausgewählte sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fallstricke bei der Beschäftigung von Arbeitskräften“. Im Einzelnen ging sie auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Hausmännern/Hausfrauen, die Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie verschiedene Urteile des Bundesarbeitsgerichts mit erheblichen praktischen Auswirkungen ein.

Das nächste Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau findet am 8. September 2020 in der Stadthalle in Bonn-Bad Godesberg statt.

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