Suche
Close this search box.

EN

strich_grun

ZVG fordert einheitliches bundesweites Regelungsverfahren bei Ausgleichsmaßnahmen

Stellungnahme zur geplanten Bundeskompensationsverordnung

(ZVG) Für den Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) geht der vorgelegte Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung nicht weit genug. In einer an das Bundesumweltministerium versandten Stellungnahme kritisiert der Verband, dass der Geltungsbereich auf Bundesvorhaben beschränkt ist.

Um die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ziele zu erreichen, muss generell ein einheitliches bundesweites Regelungsverfahren geschaffen werden, betont der ZVG. Dies gelingt nicht mit dem vorgelegten Entwurf.

Der Zentralverband unterstützt das Ziel einer geringeren Flächeninanspruchnahme. Es fehlt allerdings eine stärkere Entkopplung des Ausgleichs vom Ort des Eingriffes, um unter anderem den urbanen Raum stärker einzubeziehen und den Flächenverbrauch zu minimieren.

Notwendig ist zudem, dass die besondere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange besser aufgegriffen wird. Das ist gegenüber der Versiegelung von Böden mindestens gleichwertig. Begrüßt wird dagegen, dass auch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen aufgenommen worden sind. Dies hilft, dass produktionsintegrierte Maßnahmen und Erhalt von schützenswerten Flächen verstärkt angewendet werden können.

Kompensationsmaßnahmen im urbanen Raum könnten beispielsweise die Aufwertung bestehender Grünanlagen, die Erstellung neuer Grünanlagen sowie Gebäudebegrünung einschließlich der Dachbegrünung sein.

Die Schonung landwirtschaftlicher und damit auch gärtnerisch genutzter Flächen sollte klarer formuliert werden. Maßnahmen zur Entsiegelung, Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen im urbanen Raum müssten Vorrang haben. Der Ansatz von Ersatzzahlung wird vom ZVG positiv gesehen. Allerdings bedarf es ergänzender Regelungen, um den weiteren Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern. Es sollte ergänzt werden, dass Ersatzzahlungen im Rahmen der Ökokonten auch für Maßnahmen im urbanen Raum genutzt werden können. Dies würde auch dazu beitragen, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu mindern.

Beitrag teilen:

WhatsApp
Facebook
Twitter

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Login