Suche
Close this search box.

EN

strich_grun

Berufsbildungsmodernisierungsgesetz: ZVG kritisiert Eile

Betroffene Wirtschaft anhören

(ZVG) Mit großem Bedauern und Unverständnis hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die zweite und dritte Beratung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) im Bundestag am 24. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen. Angesichts der weitreichenden Folgen der Beschlüsse ist die jetzt vorgenommene Eile nicht nachzuvollziehen.

„Am 16. Oktober 2019 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestagsbildungsausschuss statt“, erläuterte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit dem engen Zeitplan war keine Berücksichtigung der dort gewonnen Erkenntnisse möglich: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betriebe, eine der beiden tragenden Säulen der dualen Ausbildung“. Die berufliche Bildung attraktiver zu machen, geht nur mit Qualität, so Fleischer. Diese lässt sich nicht überstürzt erreichen.

Der ZVG bekräftigt seine Kritik an die geplante Umbenennung der Berufsabschlüsse wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“. Diese führen zu unnötigen Begriffsverwirrungen mit den Hochschulabschlüssen, bemängelt Fleischer. Etablierte und anerkannte Berufsbezeichnungen werden über Bord geworfen.

Kritik übt der ZVG auch an die sehr kurzfristig eingebrachten Änderungen zur Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten sowie die Übernahme der Kosten von Fachliteratur. Das wird zu einer deutlichen Mehrbelastung der Betriebe führen, die ausbilden.

Der ZVG vermisst zudem Maßnahmen, die die fortschreitende Digitalisierung berücksichtigen. Er spricht sich weiter dafür aus, den Abschlussbericht mit Entwicklungsperspektiven und konkreten Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ abzuwarten, der im Sommer 2021 vorliegen soll. Die dort gewonnen Erkenntnisse könnten dann direkt in die Novelle einfließen.

Hintergrund:
Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) angenommen. Um die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen, soll das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende angepasst werden.

Unter anderem ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende und die Weiterentwicklung der höherqualifizierenden Berufsbildung vorgesehen. Abschlüsse sollen künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Damit ist beabsichtigt, die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium zu verdeutlichen und die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger zu erleichtern. Der Begriff „Meister“ soll mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen verbunden werden.

Kurzfristig hinzugefügt wurden Regelungen zur Freistellung von volljährigen Auszubildenden nach dem Berufsschulunterricht und von ehrenamtlichen Prüfenden sowie die Klarstellung, dass auch Fachliteratur jenseits der in der Schule benötigten Literatur in Zukunft von den Arbeitgebern übernommen werden müsse. Der Gesetzesbeschluss wurde nun erneut an den Bundesrat überwiesen.

Beitrag teilen:

WhatsApp
Facebook
Twitter

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Login