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ZVG fordert Nachbesserungen beim Entwurf zum Emissionshandel

Betriebe bei Investitionen unterstützen

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fordert deutliche Nachbesserungen beim Gesetzentwurf über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG). In einem Schreiben an die Abgeordneten der Bundestagsausschüsse für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit spricht er sich u.a. für eine grundlegende Unterstützung der Betriebe in der Umstellungsphase auf erneuerbare Energien aus.

Es sei richtig, dass der Start der Maßnahmen moderat vorgesehen ist, betont der ZVG in dem Schreiben. Für mittlere Betriebe sind allerdings schon im ersten Jahr der CO2-Bepreisung (2021) Kosten von rund 15.000 bis 20.000 Euro zu verkraften. Mit 35 Euro/t CO2 sind es dann Kosten von rund 50.000 bis 80.000 Euro.

Die Kompensation über die Erstattung der EGG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh und entlang des CO2-Bepreisungspfades in 2022 um 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh ist nach Einschätzung des ZVG in der Größenordnung dagegen „völlig irrelevant“ und muss generell in der Gesamtbetrachtung der Stromsteuer-Erstattung angehoben werden.

Für die Gartenbaubetriebe als energieintensive Betriebe sollte vielmehr eine Erstattung der CO2-Kosten bei Nachweis der Investition in erneuerbare Energien und Ersatz der fossilen Energieträger vorgesehen werden. Für die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien müssen steuerliche Sonderabschreibungen vorgesehen werden.

Der ZVG betont, dass das Bundesprogramm Energieeffizienz eine entsprechende Mittelausstattung haben muss. Die Kosten für eine Holzhackschnitzelheizung mit 1.000 kW betragen beispielsweise zwischen 350.000 und 500.000 Euro. Darüber hinaus fordert der ZVG, dass Antragstellung, Mittelzusage und Steuerung des Bundesprogramms schneller und unkomplizierter erfolgen soll.

Auch die Nutzung des KfW-Programms für erneuerbare Energien muss für den Gartenbau in der Höhe und Umsetzung ausreichend ausgestattet sein. Erneuerbare Energie, insbesondere die feste und gasförmige Bioenergie, soll von einer CO2-Bepreisung ausgenommen bleiben. Der Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetz ist entsprechend zu ändern.

Darüber hinaus bekräftigt der ZVG seine Kritik an einer nationalen Insellösung, stattdessen ist ein einheitliches europäisches Vorgehen nötig.

Hintergrund:
Mit dem Entwurf des Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) soll ein entsprechendes System ab dem Jahr 2021 für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektoren) eingeführt werden. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dies bedeutet die Einführung einer CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Kohle.

Ab dem Jahr 2021 soll das System mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von 10 Euro pro Tonne CO2 starten. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen. Erst danach soll der Preis der Verschmutzungsrechte sich über einen Handel bilden und innerhalb eines Korridors von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Mit diesen Verschmutzungsrechten müssen nicht die Endkunden handeln, sondern Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen oder liefern. Für das erste Jahr des Handels mit Zertifikaten – also 2026 – wird ein Preiskorridor von 35 Euro bis 60 Euro festgelegt.

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