Anpassungen beim europäischen Gentechnikrecht gefordert
(ZVG) Der ZVG hat sich dafür ausgesprochen, den Weg für eine innovative Pflanzenzüchtung zu öffnen und das europäische Gentechnikrecht entsprechend anzupassen.
„Insbesondere der Klimawandel, Wetterextreme, Krankheiten oder Schädlinge stellen die gartenbauliche Produktion vor immer größere Herausforderungen“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Gleichzeitig steigt der Anspruch der Gesellschaft an eine nachhaltige und umweltgerechte Produktion.
Das innovative Potential moderner Züchtungsmethoden bietet Chancen, hierfür neue Antworten zu finden. Auch mit Blick auf die immer weniger zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel sind widerstandsfähige Pflanzen ein wichtiger Punkt.
Aufgrund des Urteils des Europäische Gerichtshofes (EuGH) werden Pflanzen mit identischen Eigenschaften und einer identischen genetischen Beschaffenheit aber unterschiedlich bewertet. Der ZVG fordert Rechtssicherheit für die gärtnerischen Betriebe: Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, dürfen nicht als genetisch veränderte Organsimen (GVO) reguliert werden.
Moderne Mutagenesetechniken werden bereits in Drittstaaten genutzt, aber die daraus entstandenen Pflanzen werden in diesen Ländern nicht als GVOs gekennzeichnet. Infolgedessen ergeben sich im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Produkten unüberwindliche Hindernisse bei der Überwachung, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Produkte – es fehlt Rechtssicherheit.
Das Positionspapier „Neue Züchtungstechniken – Potentiale für den Gartenbau nutzbar machen“ kann hier heruntergeladen werden:
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Hintergrund:
Am 25. Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Einordnung neuer Mutageneseverfahren gefällt. Dadurch werden neue Züchtungstechniken, auch das DNA-freie Gene Editing, mit der klassischen Gentechnik gleichgesetzt. Diese Verfahren sind damit, trotz ihres großen Potentials im Bereich der Ressourcenschonung, für Gartenbau und Landwirtschaft innerhalb Europas kaum anwendbar.
Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass Pflanzen, die mit Hilfe innovativer Methoden der gerichteten Mutagenese gezüchtet wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen sind. Die Anwendung der gezielten Mutagenese durch Genome Editing führt grundsätzlich zu keinem anderen Ergebnis als die klassische Mutagenese mittels Strahlung oder Chemikalien. Die klassische Mutagenese wird in der Züchtung seit Jahrzehnten angewendet. Für die klassische Mutagenese gibt es infolge ihrer bewährten Anwendung eine Ausnahmeregelung von der GVO-Freisetzungsrichtlinie.