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ZVG begrüßt spätere Umsetzung der Düngeverordnung – fachliche Schwächen bleiben

Bundesrat stimmt Novelle zu

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass Teile der am 27. März 2020 im Bundesrat beschlossenen neuen Düngeverordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Wichtige fachliche Unzulänglichkeiten bleiben aber.

„Wir haben uns wiederholt und mit Nachdruck für eine Berücksichtigung der Anforderungen im Gemüsebau ausgesprochen“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf werden die Warenqualitäten leiden und damit die Vermarktungsfähigkeit bedroht. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gemüsebaues im Vergleich zum europäischen Anbau deutlich geschwächt. Dies ist auch kontraproduktiv im Sinne der „Lebensmittelverschwendung“.

Kritisch ist in den Augen des ZVG auch das vorgeschlagene Ausbringungsverbot für Festmiste oder Komposte vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar. Dies führt insbesondere für die Betriebe, die in diesem Zeitraum Erntereste wie zum Beispiel von Tomaten, Paprika und Gurkenpflanzen aus den Gewächshäusern sowie für Betriebe, die Putzabfälle nach der Aufbereitung z. B. bei Porree und Kopfkohlen wieder auf der Fläche ausbringen müssen, zu erheblichen Erschwernissen. Dies gilt ebenso für Pilzbetriebe, die den Kompost der Produktion auszubringen haben.

In einem Schreiben an die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, den Bundesratspräsident Dietmar Woidke und die Fachminister der Länder hatte Mertz darauf hingewiesen, dass derzeit im Gemüsebau nicht absehbar ist, welche exakten Fruchtfolgen, Flächenbelegung und Pflanz– sowie Erntetermine dieses Jahr erfolgen werden. Von daher sollten die Regelungen erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Hintergrund:
Grundlage für die aktuelle Verordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Dieser hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch.

Dem aktuellen Beschluss von Bund und Ländern war eine Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission vorangegangen: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft sollen für die Umsetzungsschritte mehr Zeit gegeben werden.

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