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ZVG begrüßt Start des Bürgschaftsprogramms der Rentenbank

Wermutstropfen bleibt

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den Start des Bürgschaftsprogramms von Bundeslandwirtschaftsministerium und Rentenbank. Damit wird eine wichtige Forderung des Verbandes nach schnellen unkomplizierten Liquiditätshilfen erfüllt.

„Die Betriebe warten händeringend auf die Mittel“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Der deutsche Gartenbau, insbesondere der Zierpflanzenbau in Produktion, Vermarktung und Endverkauf leidet derzeit massiv unter den Auswirkungen der Corona-Krise. Viele Pflanzen mussten bereits vernichtet werden.

Hausbanken und Sparkassen verlangten aber weiterhin eine aufwendige, detaillierte Liquiditätsplanung, um Hilfskredite zu beantragen. Sie begründeten das Verhalten mit der fehlenden Richtlinie zum Bürgschaftsprogramm. Zuletzt hatte sich Mertz an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewendet und um eine schnelle Freigabe der Richtlinie gebeten.

Mit der Entscheidung vom 16. April 2020 ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung erreicht worden. Als Wermutstropfen bleibt, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieben gibt. Für gewerbliche mittelständische Betriebe hat die Bundesregierung weitergehende Schnellkredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Durch eine 100%ige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung soll die Kreditvergabe deutlich beschleunigt werden.

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 16. April 2020 Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen.

Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent.

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