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Assistierte Ausbildung soll verstetigt werden

Hokema: Unterstützung für Betriebe wichtig

(ZVG) Der Bundestag hat die Verstetigung der Assistierten Ausbildung als Ausbildungsförderinstrument beschlossen und damit eine langjährige Forderung des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) erfüllt. Die Verstetigung ist Teil des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“), das am 23. April 2020 in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passierte.

„Gerade für Ausbildungsbetriebe, die jungen Menschen mit Startschwierigkeiten eine Chance geben möchten, hat sich die Assistierte Ausbildung als ein gutes Instrument der Ausbildungsförderung bewährt. Denn auch die Betriebe erhalten eine Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses“, so der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung Jakob Hokema.

Mit der Assistierten Ausbildung werden Auszubildende vor und während der Ausbildung – individuell nach ihren jeweiligen Bedürfnissen – unterstützt. Dazu gehören u.a. Sprachunterricht, Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder Fachtheorie, aber auch Hilfen bei Problemen im sozialen Umfeld.

Seit 2015 hatte sich der ZVG für eine ganzheitliche Ausbildungsförderung eingesetzt, d.h. bundesweit von der Vorbereitung über die Unterstützung während der Ausbildung bis zum Abschluss einer erfolgreichen Ausbildung. Dies wurde insbesondere in 2015 und 2016 im Zuge der „Flüchtlingskrise“ in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und Vorstandsmitgliedern der Bundesagentur für Arbeit diskutiert.

Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) sollen arbeitsmarktpolitische Instrumente weiterentwickelt und zielgenauer ausgerichtet werden. Durch die Weiterentwicklung und Verstetigung der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) soll u.a. der Start in die Ausbildung verbessert werden.

Das Gesetz enthält außerdem befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig auf die Auswirkungen des Corona-Virus reagieren will.

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