Kräuter und Schnittsalate betroffen
(ZVG/Lebensmittelverband) Der Lebensmittelverband Deutschland hat gemeinsam mit zahlreichen betroffenen Verbänden einen neuen Leitfaden entwickelt, um die Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden zu verringern. Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Inhaltsstoffe von Pflanzen, die diese zum Schutz gegen Fraßfeinde bilden. Bestimmte PA sind jedoch gesundheitlich bedenklich und in Lebensmitteln unerwünscht. Sie müssen daher minimiert werden. Für den Gemüsebau betrifft das vor allem Schnittsalate und Rucola sowie den Anbau von frisch und tiefgefroren vermarkteten Küchenkräutern. Im Leitfaden werden anbautechnische Hilfestellungen gegeben, wie PA in Kulturen vermieden werden.
Von einer Kontamination mit Pyrrolizidinalkaloiden waren in der Vergangenheit vor allem pflanzliche Lebensmittel betroffen, wie Kräutertees und Tee, kulinarische Kräuter, Schnittsalate und pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Honig. Aus diesem Grunde beschäftigen sich die betroffenen Unternehmen und Verbände seit mehreren Jahren intensiv mit der Thematik und konnten so auch bereits vielfach eine deutliche Reduzierung der PA-Gehalte in diesen Produkten erreichen. Es gibt weltweit mehr als 6.000 Pflanzenspezies, die PA bilden (sog. PA-Pflanzen); dazu gehören zum Beispiel die Kreuz- oder Greiskräuter (z. B. Jakobskreuzkraut), Natternköpfe (Echium-Arten) und Borretsch.
Der Leitfaden kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
[Link ansehen]
Der „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“ wurde gemeinsam vom Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband Deutschland e. V. (AK NEM), dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV), dem Deutschen Imkerbund e. V. (D.I.B.), dem Deutschen Tee & Kräutertee Verband e. V., dem Deutschen Tiefkühlinstitut e. V. (dti), dem Fachverband der Gewürzindustrie e. V., dem Honig-Verband e. V., dem Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V., der Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Groß- und Außenhandel beteiligten Firmen e. V. (VDC) und dem Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) erarbeitet.