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ZVG begrüßt Vorstoß zur Fristverlängerung bei neuen Kassensystemen

Erleichterung für gärtnerischen Fachhandel nötig

(ZVG/BVE) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestages, die Frist zur Einführung neuer Kassensysteme mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu verlängern.

„Der Zeitplan zur Einführung neuer Kassensysteme war von Anfang an zu eng gestrickt“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner (BVE) im ZVG, Reiner Höpken.

Gerade vor dem Hintergrund der zusätzlichen Anforderungen im Bereich der Hygiene und des Arbeitsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie hat der gärtnerische Fachhandel bereits einen gehörigen Mehraufwand zu schultern. Daher bleibt derzeit noch weniger Zeit für administrative Aufgaben und Umstellungen. Eine Fristverlängerung wäre hier eine sehr hilfreiche Erleichterung.

Der ZVG hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass der Zeitplan für die Einführung der neuen Anforderungen unrealistisch ist und die technischen Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind.

Hintergrund:
Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) wurden Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Ab 1. Januar 2020 sollten alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Zuletzt wurde eine Übergangsregelung bis 30. September 2020 eingeräumt.

Die CDU/CSU-Faktion räumte nun im Finanzausschuss ein, dass es derzeit Probleme gebe, Fachfirmen für den Einbau zu finden. Außerdem zeigte sich die Fraktion offen für neue technische Möglichkeiten, um auf die Ausgabe von gedruckten Belegen verzichten zu können.

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