ZVG zum Runden Tisch zur Lebensmittelkette
(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Fortführung der Gespräche im Lebensmittelbereich unter Federführung des BMEL. Insbesondere die Umsetzung der Richtlinie zu Unlauteren Handelspraktiken (UTP) und deren vollumfänglichen Umsetzung in deutsches Recht muss weiter vorangebracht werden. Anlässlich des Gespräches zur Lebensmittelkette mit Vertretern der Branche am 28. Mai 2020 spricht sich der ZVG erneut für eine stärkeren Schutz von Obst- und Gemüseproduzenten aus, damit die Betriebe auch künftig zu fairen Bedingungen im Wettbewerb bestehen können.
„Mit einer Umsetzung ins deutsche Recht sollte die Bundesregierung nicht erst bis Ende 2021 warten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Beim Verdacht von Marktmissbrauch müssen die marktschwächeren Verkäufer lückenlos und vollumfänglich geschützt werden. Hier muss die Anonymisierung der Betroffenen und Prüfung durch unabhängige Dritte eingeführt werden. Dazu zählt auch die Vertretungsmöglichkeit durch die Berufsverbände. Die zuständige Meldestelle muss zügig vorangebracht werden und die Sorgen der Produzenten, bei Meldung „entlistet“ zu werden, sollten ernst genommen werden.
Problematische Praktiken des Einzelhandels müssen dringend unterbunden werden. Dazu zählen unter anderem Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige rückwirkende Änderung der Liefervereinbarung oder verspätete Zahlungen für verderbliche Waren nach Ablauf des Lieferzeitraums.
Hintergrund:
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatten sich am 3. Februar 2020 mit Vertretern des Handels und der Lebensmittelindustrie zum Gespräch im Kanzleramt getroffen. Im Mittelpunkt standen dabei faire Preisgestaltung und Lieferbedingungen bei Lebensmitteln. Dabei wurde von Seiten der Politik die Verantwortung des Handels angemahnt. Thematisiert wurde außerdem das Marktungleichgewicht zwischen den Anbietern auf der einen Seite und den Handelsketten auf der anderen. Unter anderem wurde vereinbart, die europäische UTP-Richtlinie zeitnah in nationales Recht umzusetzen und die rechtliche Möglichkeit, bis Ende 2021 damit zu warten, nicht auszuschöpfen.