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ZVG begrüßt Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Dauerhafte Förderung der betrieblichen Verbundausbildung sinnvoll

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 24. Juni 2020 zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und fordert eine schnelle Umsetzung, um den Betrieben Planungssicherheit zu verschaffen. Angesichts des anhaltenden Fachkräftebedarfes und nötigen Nachwuchsförderung sollte unbedingt die dauerhafte Förderung der betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung diskutiert werden.

„Ausbilden in der Krise ist nicht einfach, denn das bringt eine finanzielle und zeitliche Belastung für die Betriebe mit sich“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe, die ihr Ausbildungsplatzangebot während der Pandemie aufrechterhalten oder sogar erhöhen konnten, ist daher ein wichtiges Signal. Zu begrüßen ist auch die Übernahmeprämie für Betriebe, die zusätzlich Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen. Bei allen anstehenden Beschlüssen muss sichergestellt sein, dass alle Berufe in der dualen Ausbildung davon profitieren. Zu oft wurde der Gartenbau und der Agrarbereich bei den notwendigen Formulierungen vergessen.

Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufzulegen. Das Eckpunktepapier sieht fünf Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherung der betrieblichen Ausbildung vor.

Dazu gehören eine Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind sowie eine Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus. Außerdem soll es Unterstützung für die Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung geben. Des Weiteren ist eine Übernahmeprämie für klein- und mittelständische Unternehmen vorgesehen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.

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