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Insektenschutz braucht Beratung

ZVG lehnt grundsätzliche Verbote weiter ab

(ZVG/Fachgruppe Obstbau) Der Gartenbau ist bereit, kooperativ am Insektenschutzprogramm mitzuarbeiten und setzt dabei auf eine gemeinschaftliche Verständigung zwischen Produktion und Naturschutz. Anlässlich des Fachgespräches im Bundeslandwirtschaftsministerium am 9. September 2020 bekräftigten der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und die Fachgruppe Obstbau ihre ablehnende Haltung gegenüber Pauschalverboten und mahnten eine Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes an. Dazu bedarf es eines begleitenden umfassenden Förderprogrammes sowie Unterstützung der Praxis durch Beratung.

„Wir brauchen kultur- und regionenbezogene Regelungen für den integrierten Pflanzenschutz, mit denen der Obstbau in Schutzgebieten weiter möglich ist – dazu gehören letztlich auch chemische Pflanzenschutzmittel“, betont der Vorsitzende der Fachgruppe Obstbau, Jens Stechmann. Diese Regelungen zum Pflanzenschutz gehören allerdings ins Fachrecht und nicht ins Wasserhaushaltsgesetz.

Der stellvertretende ZVG-Generalsekretär, Dr. Hans Joachim Brinkjans, sieht zusätzliche Maßnahmen kritisch, die über das Aktionsprogramm Insektenschutz hinausgehen. Eine grundlegende neue Zielausrichtung des Bundesnaturschutzgesetzes ist seiner Einschätzung nach nicht nötig.

Hintergrund:
Wiederholt hatte der ZVG vor pauschalen Verboten und pauschalen Minderungszielen bei dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewarnt und sich stattdessen für Kooperationen und angepasste Maßnahmen vor Ort ausgesprochen.

Im Gartenbau spielt die Biodiversität eine große Rolle. Im eigenen Interesse wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Aktivitäten für den Insektenschutz unternommen. Dies belegen nicht zuletzt Biodiversitätsuntersuchungen verschiedener Forschungseinrichtungen auf Anbauflächen.

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