Statement von Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) zum Beschluss der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sowie des Bundesnaturschutzgesetzes der Bundesregierung vom 10. Februar 2021:
„Es ist erfreulich, dass nun Ausnahmeregelungen für Pflanzenschutzmaßnahmen im Gartenbau, im Obst-, Gemüsebau und sonstigen Sonderkulturen in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gelten sollen. Die Betriebe haben in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen für mehr Insektenschutz und Biodiversität deutlich verstärkt.
Auch künftig setzen wir auf die Förderung und Akzeptanz von kooperativen Ansätzen zum Schutz der Artenvielfalt in Schutzgebieten. Wir brauchen regionale und standortangepasste Regelungen und Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt in kooperativer Weise. Die Erweiterung der Anwendungsverbote auf alle Herbizide und Insektizide in Schutzgebieten lehnen wir dagegen weiter ab.“