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ZVG-Online-Workshop zur Überbrückungshilfe III

Regeln werden fortlaufend nachjustiert

(ZVG) Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) am 4. März 2021 mehr als 50 Teilnehmern einen kompakten Überblick über die aktuellen Regelungen zur Überbrückungshilfe III vorgestellt und die wichtigsten offenen Fragen diskutiert. Die Überbrückungshilfe III wird auch für Gartenbauunternehmen, die von den coronabedingten Schließungen im aktuellen Lockdown betroffen waren, eine große Unterstützung bieten. Hierfür hatte sich der ZVG intensiv, vor allem im Bundeswirtschaftsministerium, eingesetzt.

Mit der, Anfang der Woche, getroffenen Entscheidung, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können, wird die Unterstützung noch konkreter greifen. Denn damit sind gärtnerische Produktion und gärtnerischer Fachhandel gleichermaßen berücksichtigt. Die Regelungen sind hochkomplex und werden derzeit dynamisch weiter angepasst. Viele Details in den Regelungen sind noch zu präzisieren. Außerdem sind Wechselwirkungen mit den EU-beihilferechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Der ZVG wird diesen Prozess weiter intensiv begleiten und bei Bedarf erneut an die Politik herantreten. Die Mitglieder werden zeitnah über die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung informiert.

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