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Nachbesserungen beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nötig

ZVG wendet sich an Bundesarbeitsministerium

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat sich für Nachbesserungen beim Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ stark gemacht. In einem Brief an das Bundesarbeitsministerium kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer insbesondere die Verknüpfung mit der Kurzarbeiterregelung, die eine Vielzahl von gärtnerischen Betrieben von der Unterstützung ausschließt.

„Die gärtnerischen Betriebe bemühen sich, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst ohne Inanspruchnahme von Kurzarbeit zu halten und so die fortwährenden Kulturarbeiten an den verderblichen und saisonalen Produkten durchzuführen“ betont Fleischer in dem Schreiben. Die Umsatzeinbußen seien im saisonalen Geschäft des Gartenbaus nicht in dem geforderten Maße ausgefallen. Gleichzeitig hätten die Betriebe höhere Aufwendungen im Betriebsablauf und Endverkauf.

Zwar sei der neue „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ für ausbildende Kleinstunternehmen von der Kurzarbeiterregelung und Umsatzregelung ausgenommen, heißt es weiter. Allerdings schlössen die Förderbedingungen, wie die Begrenzung auf vier Beschäftigte, einen Großteil der gärtnerischen Betriebe von vornherein aus.

Der ZVG hat das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29. Juli 2020 ursprünglich begrüßt. Die Ausbildungsbetriebe setzen alles daran, das Ausbildungsniveau so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, so Fleischer. Für diese Betriebe seien Nachbesserungen im Bundesprogramm nötig.

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