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Novellierung der Ausbildungsordnung in Fachrichtungen beschlossen

ZVG-Präsidium einstimmig für den Prozess in sieben bzw. acht Fachrichtungen

(ZVG) Das Präsidium des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 einstimmig die Novellierung der Ausbildungsordnung Gärtner/in in der Struktur der sieben bzw. acht Fachrichtungen beschlossen. Damit soll auch weiterhin die Vielfältigkeit der Branche gezeigt und gelehrt werden. Zuvor hatten sich die Fachverbände und -gruppen auf diesen Weg mehrheitlich geeinigt.

Bereits am 21. April 2021 ebnete der Beschluss zur Novellierung den ersten Grundstein. Der weitere Beschluss der Berufsbezeichnung „Gärtner/in in Fachrichtungen“ baut diesen Weg weiter auf und ist entscheidend für die inhaltliche Zusammenstellung des Qualifikationskatalogs.

Weitere Themen der erstmals wieder in Präsenz in Grünberg stattfindenden Präsidiumssitzung waren die möglichen Entlastungen der Gartenbaubetriebe im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung, die der ZVG erreichen konnte, aber auch die drohenden Registrierungspflichten beim Verpackungsgesetz sowie die Antragshindernisse beim aktuellen Bundesprogramm Energieeffizienz.

ZVG-Präsident Jürgen Mertz stellte die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) vor und zeigte den Weg dahin auf. Mertz betonte, dass der ZVG auch weiterhin den anstehenden Transformationsprozess aktiv mitgestalten werde. Höhere Leistungen für Klimaschutz und Biodiversität müssen von der Gesellschaft aber angemessen entlohnt werden.

Foto: ZVG
Tagung des ZVG-Präsidiums in der Bildungsstätte Grünberg (von links): ZVG-Vizepräsidentin Eva Kähler-Theuerkauf, ZVG-Präsident Jürgen Mertz, ZVG-Vizepräsident Wilhelm Böck

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