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ZVG begrüßt vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei Effizienzmaßnahmen

Verfahrensänderung bis 15. Januar

(ZVG) Auf Bitte des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn innerhalb des Bundesprogrammes Energieeffizienz wieder möglich.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine entsprechende Verfahrensänderung eingeführt, so dass die Betriebe nach einer schriftlichen Bestätigung der BLE zügig mit vom Bundesprogramm geförderten Energieeffizienzmaßnahmen starten können. Somit haben sie die Chance, sich entsprechend auf den Wintereintritt vorbereiten zu können.

Mit dem vorherigen Wegfall des frühzeitigen Beginns hatte sich für die Unternehmen der Start für Baumaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verzögert. Dies war gerade bei der jetzigen Energiepreisexplosion absolut unverständlich. Der ZVG hatte sich wiederholt für den kurzfristigen Maßnahmenbeginn stark gemacht. Da das Bundesprogramm zum 30. Juni 2023 ausläuft, müsse außerdem möglichst bald Klarheit über ein Anschlussprogramm herrschen, damit den Betrieben zumindest in diesem Punkt eine gewisse Planungssicherheit gegeben werde.

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