(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) äußerst kritisch.
„Mit den aktuell vorgeschlagenen Regelungen des neuen Energieeffizienzgesetzes wären gerade die mittelständischen Produktionsbetriebe des Gartenbaus massiv betroffen und mit erheblichen Verpflichtungen und massiven Bürokratiepflichten belastet“, warnt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Statt in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren und mit Hilfe des erfolgreichen Bundesprogramms Energieeffizienz weiter in zukunftsfähige Maßnahmen zu investieren, würden dadurch viele Betriebe zur Aufgabe gedrängt.
Der ZVG lehnt insbesondere die Verpflichtung zu aufwändigen, bürokratischen und kostenträchtigen Energieaudits mit Zertifizierungen und den Zwang zu Investitionen nachdrücklich ab. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und wird zu beträchtlichen unternehmerischen Einschränkungen einzelner Betriebe aufgrund der zwingenden Finanzmittelallokation für Effizienzmaßnahmen führen.
„Nicht die Umstellung auf Erneuerbare Energien wird damit gefördert, sondern lediglich der Strukturwandel mit dem Verlust von Familienbetrieben weiter angeheizt“, so Fleischer weiter.
Die Betriebe hätten ein ureigenes Interesse, energieeffizienter zur werden. Sie bräuchten dafür aber keine dirigistischen Eingriffe in diesem Ausmaß.
Die Stellungnahme des ZVG zum Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden:
https://www.derdeutschegartenbau.de/wp-content/uploads/2023/04/Stellungnahme_EnEfG_05042023.pdf
Hintergrund:
Laut Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sollen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 GWh innerhalb der letzten drei Jahre verpflichtet werden, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzurichten. Die erfassten Unternehmen sollen außerdem zusätzliche Anforderungen, u. a. die Wirtschaftlichkeitsbewertung und die Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, erfüllen.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei Jahre sollen zur Erstellung und Veröffentlichung von „konkreten und durchführbaren Plänen“ verpflichtet werden. Diese sollen alle Endenergieeinsparmaßnahmen umfassen, die in den Energie- oder Umweltmanagementsystemen als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Pläne sowie die darin aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht erfassten Endenergieeinsparmaßnahmen sollen durch einen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Auditoren bestätigt werden.