(ZVG/BfG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat seine Kritik an einer potenziellen Ausweitung der Vorgaben einer Stoffstrombilanz auf Gemüse- und Erdbeerbetriebe bekräftigt.
„Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau steht in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung und führt zu keinen neuen Erkenntnissen“, betonte Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, am 6. November 2023 bei einer öffentlichen Anhörung im Ernährungsausschuss des Bundestages.
Bekanntermaßen gebe es Kulturen im Gemüsebau, bei denen es eine Herausforderung sei, die Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Zu diesem Konflikt trage die Stoffstrombilanz allerdings keinerlei Lösungsansatz bei.
Wenn Nährstoffüberschüsse reduziert werden sollen, wäre eine Förderung der Technik hilfreicher als eine weitere bürokratische Dokumentationspflicht für den einzelnen Betrieb. Die Umsetzung im Detail schadet eher dem Gemüsebau und ist insbesondere für kleine und diverse Betriebe nahezu gar nicht realisierbar. Der Gemüsebau sollte daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden.
Der Bundestag hatte am 19. Oktober 2023 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes beraten und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf ist mittels der vorgesehenen Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung geplant, den Anwendungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung deutlich auszudehnen und letztlich eine Vielzahl von Betrieben in die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz einzubeziehen. Dies würde den heimischen Gemüsebau ebenso betreffen wie die Erdbeerproduktion im Freiland.
Die eingereichte Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier: