Der ZVG begrüßt ausdrücklich die Erhaltung der Höfeordnung, die als Sondererbrecht fest in der landwirtschaftlichen Tradition der beteiligten Länder verankert ist. Wegen des potenziell erweiterten Geltungsbereiches ist allerdings eine längere Übergangsfrist nötig.
Valentinsstrauß für Bundeskanzler Merz – Vielfalt des Gartenbaus
(ZVG) Ob Mindestlohn, Pflanzenschutzmittelzulassungen oder die Nationale CO2-Bepreisung – die aktuellen Herausforderungen des deutschen Gartenbaus