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Stellungnahme zur Höfeordnung

Der ZVG begrüßt ausdrücklich die Erhaltung der Höfeordnung, die als Sondererbrecht fest in der landwirtschaftlichen Tradition der beteiligten Länder verankert ist. Wegen des potenziell erweiterten Geltungsbereiches ist allerdings eine längere Übergangsfrist nötig.

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