(ZVG/GdF) Die Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH (GdF) hat in Zusammenarbeit mit der Firma Zenjob einen Rahmenvertrag für alle Friedhofsgärtner erarbeitet, um den Einsatz von Studierenden für Arbeitsspitzen in Friedhofsgärtnereien zu erleichtern. Friedhofsgärtner, die Mitglieds- oder Vertragsbetrieb einer Dauergrabpflegeeinrichtung sind, können diese Dienstleistung ab sofort nutzen.
Bei Zenjob sind eigenen Angaben zufolge mehr als 50.000 Studierende aktiv angemeldet. Die Firma verfügt über Standorte in über 44 Städten; lediglich in ganz ländlichen Gegenden kann der Service nicht genutzt werden.
Wenn eine Friedhofsgärtnerei die Leistungen der Firma Zenjob nutzen möchte, erhält sie über die jeweilige Dauergrabpflegeeinrichtung bzw. bei der GdF die Beitrittserklärung für Gärtner. Der Vertrag mit den Haftungsfragen, Rechten und Pflichten wird von Zenjob zugesandt – ist aber als Rahmenvertrag für alle Gärtner von der GdF gezeichnet. Das Onboarding findet als Videokonferenz statt. Weitere Informationen sind über die Dauergrabpflegeeinrichtung oder die GdF erhältlich.