(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum geplanten Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) Stellung bezogen und insbesondere die Vorgaben zum Energieaudit kritisiert.
Die vorgesehenen Festsetzungen gefährden viele kleine und mittelständische Betriebe, zu welchen nahezu alle Gartenbaubetriebe in Deutschland gehören, und erzeugen Bürokratie und hohe Kosten.
Der ZVG erinnert daran, dass der Gesetzgeber bereits bei der Umsetzung der EnergieeffizienzRl 2012/27/EU festgestellt hat, dass auch im Gartenbau Einsparpotenziale erzielt werden können, allerdings insbesondere im Unterglasanbau andere Kriterien angesetzt werden müssen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Aus diesem Grund sei das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz für den Gartenbau erfolgreich etabliert worden.
Der ZVG fordert, den Unterglasanbau von den Verpflichtungen zu einem umfangreichen Energieaudit auszunehmen. So, wie dies auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 15. Februar 2024 in Nürnberg beim Bürgerdialog versichert hat.
Zumindest müsse aber das Energieeffizienzgesetz entsprechend einer 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie so geändert werden, dass Unternehmen erst ab einem Gesamtenergieverbrauch von 85 TJ = 23,6 GWh verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem einzurichten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die bestehende deutsche Vorgabe von 7,5 GWh gehe massiv über die EU-Vorgaben hinaus.
Zudem führt die vorgesehene Zertifizierung nach DIN ISO 50001 zu wirtschaftlich nicht mehr tragbaren Kostenbelastungen. Die Norm zielt zudem vor allem darauf ab, Managementprozesse einzuführen und aufrechtzuerhalten, was mit einem unverhältnismäßig hohen Personalaufwand einhergehe. Aus diesem Grunde fordert der ZVG, ergänzend zur Anhebung der Energieschwelle eine vereinfachte Alternative für ein Energiemanagement zu schaffen.
Die vollständige Stellungnahme kann HIER eingesehen werden.