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Frosthilfen begrüßt – Begleitung der Länder nötig

(ZVG/Bundesfachgruppe) Die Bundesfachgruppe Obstbau begrüßt die vorgelegte „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“; empfiehlt aber eine enge Begleitung der Bundesländer bei der Umsetzung.

Trotz der verspäteten Anmeldung des Mittelbedarfes von deutscher Seite bei der EU-Kommission habe das Bundeslandwirtschaftsministerium schnelle Umsetzung der EU- Durchführungsverordnung vorgenommen, betont die Bundesfachgruppe in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Die Fachgruppe verweist auf die vorgesehenen Spielräume, beispielsweise bei der Berechnung der frosteinbruchsbedingten Verringerung der Erzeugung oder der Bestimmung nicht entstandener Kosten. Der mit der absoluten Förderobergrenze von 40 % beabsichtigte Anreiz, eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen, werde sich nicht umsetzen, solange die Kosten derselben für die Obstbaubetriebe unerschwinglich seien, ist sich die Bundesfachgruppe sicher.

Die Möglichkeit der Gewährung weiterer Unterstützungen seitens der Länder sei dagegen ein wirksamer Baustein zur Rettung existenziell betroffener Unternehmen.

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