(ZVG) Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS), den Familienbetrieben Land und Forst (FABLF), dem Deutschen Weinbauverband (DWV) hatte der Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut zum Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist mittlerweile im Bundestag abgeschlossen und lag dem Bundesrat zur Entscheidung vor. Das Schreiben richtet sich daher an die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Die Länderkammer hat das Gesetz zwischenzeitlich verabschiedet. Kritikpunkte der Verbände sind weiterhin die Berechnung sowie die geplante unterjährige Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes, als auch die Forderung, den Anwendungsbereich im Umsatzsteuergesetz ab dem Kalenderjahr 2024 realitätsgerecht an die Buchführungsgrenze sowie Ist-Besteuerungsgrenze von 800.000 Euro anzupassen.