(ZVG/IVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat den Branchenstandard für Langzeitdünger des Industrieverbandes Garten (IVG) mitgezeichnet.
Die Regelungen schaffen einen Ordnungsrahmen für die Definition von Langzeitdüngern. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung sowie Produzenten vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt.
Als Langzeitdünger gelten demnach Dünger, die das Hauptnährelement Stickstoff (N) als „Motor des Pflanzenwachstums“ in einer oder mehreren langsam pflanzenverfügbaren N-Formen enthalten. Der Anteil dieser N-Formen muss mindestens 25 % des Gesamtstickstoffs ausmachen. Dünger ohne Stickstoff zählen definitionsgemäß nicht zu Langzeitdüngern.
Der IVG lädt mit seinem Branchenstandard zudem herstellende Unternehmen zur Selbstverpflichtung ein. Branchenstandard, Selbstverpflichtung und Liste der Unternehmen liegen im Downloadbereich auf www.ivg.org bereit.
Zu den mitunterzeichnenden Verbänden gehören neben dem ZVG die Deutsche Rasengesellschaft (DRG), der Greenkeeper Verband Deutschland, der BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten und der Verband Deutscher Garten-Center (VDG)