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Stellungnahme zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung

Die geplante Verordnung zur Aufhebung er Stoffstrombilanzverordnung wird sehr begrüßt, da die
zuvor geplante Ausdehnung der Stoffstrombilanz auf den Gemüsebau und Erdbeeranbau im
Freiland zu vielfältigen Herausforderungen geführt hätte.

Der ZVG hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Erfassung der
Nährstoffabfuhr aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau und bei Erdbeeren im
Freiland in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung gestanden
hätte und es durch die Erstellung der Bilanz zu keinen neuen Erkenntnissen kommen würde, da
bereits bekannt ist, dass es Kulturen im Gemüsebau gibt, bei denen es eine Herausforderung ist,
die Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Zu diesem Konflikt trägt die Stoffstrombilanz keinen
Lösungsansatz bei.

Erwartungsgemäß hätte eine belegbasierte Stoffstrombilanz bei bestimmten Gemüsekulturen
einen Bilanzüberschuss dokumentiert, der aus pflanzenphysiologischer Sicht nicht vermeidbar
wäre und erforderlich bleibt, um die Anforderungen an die Qualität zu erfüllen.

Hinsichtlich des Freilandgemüseanbaus gilt, dass selbst durch bestmögliche Kulturführung die N-Auswaschung
zwar reduziert, aber nicht vermieden werden kann. Die Stoffstrombilanzverordnung
bietet im Gemüsebau also keine Vorteile für die Steigerung der Stickstoffeffizienz, die Vermeidung
von Stickstoffauswaschung oder sonstige Stickstoffverluste.


Die Betriebe leisten bereits mit der Düngebedarfsermittlung und der jährlichen
Gegenüberstellung der ausgebrachten Nährstoffmengen einen sehr hohen
Dokumentationsaufwand, der für kleine Familienbetriebe eigentlich schon nicht mehr zu
bewältigen ist.

Positionspapier als PDF-Datei

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