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Stellungnahme zum Verpackungsgesetz

Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) am 17.11.2025 in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt und von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden. Der ZVG hat fristgerecht zum 05.12. seine Stellungnahme abgegeben. Der Kabinettbeschluss wird im 1. Quartal 2026 avisiert.

Die Ausweitung von Registrierungs-, Nachweis- und Zulassungspflichten sowie Organisationsvorgaben auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, ist eine unnötige zusätzliche Last, da hier bereits Rücknahme- und Verwertungsstrukturen existieren.


Eine Ausweitung der Finanzierung einer Organisation für Abfallreduzierungs- und Präventionsmaßnahmen auch auf Transportverpackungen, die nicht im öffentlichen Raum oder nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, bedeutet eine weitere enorme Kostenbelastung. Diese Erweiterung lehnt der ZVG ab.


Gemäß Anhang V der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden Einwegkunststoffverpackungen für fertigverpacktes frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg verboten. Die Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmen benennen, wenn nachgewiesen ist, dass der Verlust von Wasser oder der Prallheit, mikrobiologische Gefahren oder physische Erschütterungen und Oxidation vermieden werden müssen. Hier schlägt der ZVG vor, dass eine Referenzliste der eindeutig betroffenen Obst- und Gemüsearten erstellt wird.

Stellungnahme zum Download

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