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Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie ab 27. September

(ZVG) Ab dem 27. September 2026 gelten für Händler neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Die Informationspflichten resultieren aus der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im nationalen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darauf weist der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einem aktuellen Merkblatt hin. Betroffen sind alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen – sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel.

Kern der Neuerungen ist ein EU-weit einheitliches Gewährleistungslabel, das Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren informiert. Für den stationären Handel genügt in der Regel ein gut sichtbarer Aushang im Verkaufsraum, etwa im Kassenbereich. Im Online-Handel muss das Label ebenfalls leicht zugänglich bereitgestellt werden. Inhaltliche Änderungen am deutschen Gewährleistungsrecht sind damit nicht verbunden.

Der ZVG empfiehlt betroffenen Betrieben, Verkaufsräume, Online-Shops, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Bestellbestätigungen rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Bei Verstößen können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.

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