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ZVG fordert Freistellung des Gartenbaus von der CO₂-Bepreisung ab 2028

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat im Rahmen der Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erneut Stellung bezogen. Zwar begrüßt der Verband die Verlängerung des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ für das Jahr 2027, sieht jedoch insbesondere für die Zeit danach erheblichen Handlungsbedarf.

Der Gartenbau ist durch die CO₂-Bepreisung besonders betroffen, da viele Betriebe, insbesondere in der Gewächshausproduktion, weiterhin auf den Einsatz von Brennstoffen angewiesen sind und im europäischen Wettbewerb stehen. Vor diesem Hintergrund fordert der ZVG, land- und gartenbaulich genutzte Brennstoffe ab 2028 vollständig aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel auszunehmen. Nur so könne die im Koalitionsvertrag zugesagte Nicht-Einbeziehung der Landwirtschaft in das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 konsequent umgesetzt werden.

Die vollständige Stellungnahme kann HIER heruntergeladen werden.

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