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UWG in Kraft: mehr Rückschritt als Fortschritt

(ZVG) Seit dem 27. September gelten die neuen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) unterstützt das Ziel, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Aus Sicht des Verbandes schießt die Umsetzung jedoch deutlich über das Ziel hinaus und schafft für Gartenbaubetriebe erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Folge: Fachlich fundierte Informationen zu Biodiversität und Klimaanpassung können nicht mehr auf einfachem Weg kommuniziert werden.

„Der Schutz vor Greenwashing ist richtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucherinformationen aus der gärtnerischen Beratung verschwinden“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. „Gerade der gärtnerische Fachhandel lebt von kompetenter Beratung. Wenn Betriebe ihren Kunden nicht mehr rechtssicher auf einfache Weise vermitteln können, welche Pflanzen Insekten fördern oder einen Beitrag zur Biodiversität leisten, ist das eher ein Rückschritt als ein Fortschritt.“

Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Im Gartenbau betrifft dies insbesondere Begriffe wie „bienenfreundlich“, „insektenfreundlich“ oder „heimisch“. Solche Angaben finden sich bisher auf Pflanzenetiketten, Verpackungen, Webseiten und Werbemitteln.

Der ZVG fordert deshalb die Schaffung von Rechtssicherheit für die Beratung in Betrieben. Der Aushang von wissenschaftlich anerkannten Pflanzenlisten muss als Nachweis für die Bienenfreundlichkeit von Pflanzen ausreichen.

Kritisch sieht der ZVG zudem, dass weiterhin keine ausreichenden Übergangs- und Aufbrauchsfristen für bereits produzierte Pflanzenetiketten, Verpackungen und Werbemittel bestehen. Die vom Verband dringend angemahnten Übergangsregelungen für Altbestände wurden zwar kurzfristig eingeführt und schafft gewisse Erleichterungen, bietet den Betrieben jedoch keinen grundsätzlichen Schutz vor Abmahnungen.

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