(ZVG) Die geplante Ausnahme von der elektronischen Kassenpflicht für landwirtschaftliche und damit auch für gartenbauliche Produktionsbetriebe ist ein wichtiger Erfolg für die Branche und ein deutliches Signal gegen zusätzliche Bürokratie.
Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sieht nun ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich eine elektronische Kassenpflicht für Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro vor. Betriebe mit jährlichen Barumsätzen unter 12.000 Euro sollen nun generell ausgenommen werden. Die Politik greift damit die Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) und des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) auf.
Entscheidend ist, dass die angekündigte Entlastung nicht im Verordnungsverfahren verwässert wird. Die Ausnahmeverordnung muss klarstellen, dass Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung – etwa in Hofläden – weder der Kassenpflicht noch der Pflicht zur elektronischen Nacherfassung unterliegen.