Nach Auffassung von ZVG, DBV, den Familienbetriebe sowie den HLBS sind die vorgesehenen Ausnahmen insbesondere für Vertrauenskassen und sogenannte offene Ladenkassen in der Praxis wirkungslos, wenn die Kassenpflicht an den Gesamtumsatz eines Betriebs anknüpfen soll. Dadurch würden zahlreiche Gartenbaubetriebe mit lediglich geringen Bareinnahmen erfasst und weitgehend entwertet.
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