ZVG-Merkblatt zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
(ZVG/BVE) Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe – einschließlich Gärtnereien – wissen
(ZVG/BVE) Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe – einschließlich Gärtnereien – wissen
Aufschub bis zum 30. September 2020 (ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Übergangsregelung für elektronische Kassensysteme. Der