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Europäische Wasserrahmenrichtlinie: ZVG sieht Fortschritte, warnt aber vor einem Übermaß an Regulierung

(ZVG) Im Rahmen der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sich aktiv an dem Konsultationsverfahren beteiligt und konkrete Forderung zur künftigen Ausrichtung der europäischen Wasserpolitik aufgestellt.

Grundsätzlich sieht der ZVG deutliche Fortschritte bei der Wasserqualität, warnt jedoch vor einem Übermaß an Regulierung. Nach Auffassung des ZVG muss die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und deren Umsetzung weiter fortgeschrieben werden, dies gilt auch für den Zeitraum nach 2027.

Die Zielvorgaben im Rahmen dieser Richtlinie waren von Anfang an sehr ambitioniert, da sie sich kaum vom natürlichen Idealzustand unterscheiden. Es bedarf einer realistischen Darstellung der Ausgangsbedingungen, einer Beschreibung der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung, einer Kosten-Nutzen-Abwägung und davon ausgehend ggf. einer Zielanpassung.

Die Einstufung eines Gewässers sollte sich künftig nicht nur nach der schlechtesten Komponente richten, sondern alle Aspekte gewichten. Es sind i.d.R. einige wenige prioritäre Schadstoffe, die zu einer Zielverfehlung führen, z.B. Quecksilber (ubiquitär). Für eine bessere Akzeptanz der Maßnahmen wäre es wichtig, Erfolge auch in Zwischenschritten auszuweisen. Instrumente wie die Wasserschutzkooperationen sollten vorrangig genutzt und noch stärker gefördert werden, beispielsweise über die zweite Säule der GAP. Auch die Agrarumweltmaßnahmen sind fortzuführen.

Hintergrund:
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Überprüfung im Hinblick auf ihre Ziele und deren Erreichung bis Ende 2019 vor. Die EU-Kommission bewertet dabei auch die beiden „Tochterrichtlinien“ zur Grundwasserqualität und über Umweltqualitätsnormen. Zusätzlich mit einbezogen wird auch die Hochwasserrichtlinie. Mit der Einführung der Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik im Oktober 2000 verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer in einen qualitativ „guten Zustand“ zu überführen. Gemäß der Richtlinie war dieses Ziel bis 2015 zu erreichen, in Ausnahmefällen bis 2027. Bislang wurden diese Anforderungen allerdings in Deutschland sowie in weiteren Mitgliedstaaten nicht flächendeckend erreicht.
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt konkrete Qualitätsziele und Methoden vor, gemäß der alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und in einen „guten chemischen Zustand“ überführt werden sollen. Beim Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.
Die Bundesregierung schätzt zudem die novellierte Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 als einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Nährstoffeinträge in die Gewässer ein. Dabei erwartet sie aber nicht, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser kurzfristig absenken, da dieses erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert.

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