Anpassungen beim Bundesfortbildungsförderungsgesetz begrüßt
(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) wertet die mit dem 26. Bundesfortbildungsförderungsgesetz verfolgten Änderungen als generell positiv. Für den künftigen Fach- und Führungskräftebedarf braucht die Branche ausreichend Absolventen. Gleich als nächstes sollte jedoch die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes („Aufstiegs-BAföG“) folgen, forderte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 5. April 2019.
Besonderen Handlungsbedarf sieht der ZVG bei den Fachschülerzahlen. „Diese decken seit Jahren nicht den Bedarf an Führungskräften und Ausbildern in der grünen Branche – die Schülerzahlen sind sogar rückläufig“, betont Fleischer.
Ein Grund sind die anfallenden Kosten beim beruflichen Aufstieg zum Techniker und Meister. Diese entstehen durch Schulgebühren, Unterrichtsmaterial, Anmeldung zur Prüfung, aber auch durch den ausbildungsbedingten Lohnverzicht. Deswegen entscheiden sich viele Fachkräfte gegen den Aufstieg.
Der ZVG fordert eine unbürokratische und schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag aufgeführten vollständigen Gebührenfreiheit im beruflichen Aufstieg zum Meister und Techniker, um Anreize für Nachwuchskräfte zu schaffen, sich fortzubilden. „Um die geplante Gleichstellung der beruflichen Fortbildung mit der akademischen Bildung zu erreichen, wäre eine finanzielle Gleichstellung eine logische Konsequenz“, so der Generalsekretär.