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ZVG sieht sich in Kritik am Zeitplan für Ladenkassen bestätigt

Fachpolitiker äußern Zweifel am Umsetzungstermin

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht sich in seiner Kritik am Zeitplan zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bestätigt.

„Wir begrüßen, dass die Fachpolitiker unsere Zweifel am engen Zeitplan teilen“, betonte die stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Romana Hoffmann anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag am 3. April 2019. Dort hatten die Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen die geplanten Fristen kritisch hinterfragt. Hoffmann verweist zudem auf Äußerungen von Vertretern aus der Länderfinanzverwaltung vom Februar 2019 bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion der Bundesfinanzakademie in Brühl, die es selbst als schwierig einschätzten, den Termin zu halten. Die Bundesregierung spricht dagegen von einer planmäßigen Umsetzung des Gesetzes.

Der ZVG hält den von der Finanzverwaltung gesetzten Einführungstermin zum 1. Januar 2020 wegen vieler offener Fragen für nicht realistisch, ebenso die bisher vorgesehene Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022 für Kassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht an die neuen Anforderungen angepasst werden können.

Hintergrund:

Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sollen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen unterbunden werden. Der ZVG hält es für grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber alle steuerpflichtigen Umsätze erfassen will. Der ZVG warnte bereits mehrfach vor einem unnötigen Bürokratieaufwand, praxisfernen Anforderungen und der finanziellen Belastung der Unternehmer durch die Umrüstung.

Der Verband kritisiert die überzogenen Anforderungen hinsichtlich der Verfahrensdokumentation und der Archivierung von Daten, aber auch die immer noch unklaren Regelungen im Hinblick auf die Daten, auf die die Finanzverwaltung mittels der digitalen Schnittstelle Zugriff haben soll. Nicht zuletzt seien auch die zum Teil unklar formulierten Mitteilungspflichten der Betriebe an die Finanzverwaltung hinsichtlich der Tatsache, welche Kassensysteme und wo sie diese einsetzen zu bemängeln.

Außerdem hat die Finanzverwaltung bisher keinen abschließenden Katalog, der zu registrierenden und zu speichernden Daten und Vorgänge vorlegt, mit dem der Verwender einer Kasse dann sicher sein kann, dass er die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.

Aktuell ist zudem auf dem Markt noch keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorhanden, die alle Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt. Erst wenn diese vorliegt, kann mit der entsprechenden Programmierung und Einbindung in die Kassensysteme begonnen werden.

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