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Zielkonflikte mit anderen Umweltzielen befürchtet

Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft zur Novelle der Düngeverordnung

(DBV/DLG/DRV/VLK/ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat sich mit den anderen Mitgliedsverbänden des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) zu einer erneuten Novelle der Düngeverordnung positioniert. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich der Deutsche Bauernverband (DBV), die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) und der ZVG für eine standortangepasste und am Bedarf der Kulturpflanzen orientierte Düngung aus.

Die Anforderungen für nitratsensible Gebiete müssen künftig differenzierter für die Teilgebiete vorgesehen werden, in denen noch Handlungsbedarf zur Erreichung der Gewässerschutzziele besteht, betont der ZDL. Er vermisst bei der Diskussion über Verschärfungen des Düngerechts die klare Benennung von Zielkonflikten und von Wirkungszusammenhängen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis. Die Umsetzung strengerer Regelungen zum Gewässerschutz dürfe nicht anderen Umweltzielen zuwiderlaufen, so die Verbände. Für DBV, DLG, DRV, VLK und ZVG werden die in der aktuell geführten Diskussion über eine erneute Novelle der Düngeverordnung vorgeschlagenen Maßnahmen diesen Zielen nicht gerecht. Die Verbände unterstreichen, dass die strengen Regelungen der Düngeverordnung 2017 bereits greifen, bisher aber ihre volle Wirkung noch nicht erzielen konnten.

Die Zukunftsstrategie Ackerbau wurde im Jahr 2018 gemeinsam DBV, DLG, DRV, VLK und ZVG entwickelt. Die Zukunftsstrategie Ackerbau und die aktuelle Stellungnahme des ZDL zur Novelle der Düngeverordnung sind unter [Link ansehen] abrufbar.

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