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ZVG kritisiert Ablehnung der Angebotsvorsorge bei Arbeiten mit UV-Belastung

Kompromiss der Sozialpartnerschaft wird übergangen

(ZVG) Mit Unverständnis reagiert der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) auf die Empfehlung des zuständigen Bundesratsausschusses, einer Pflichtvorsorgeuntersuchung für alle Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im Freien einzuführen. Im Vorfeld der Befassung im Bundesrat am kommenden Freitag hat sich der ZVG mit seinen Landesverbänden nun an die zuständigen Landesministerien gewandt und nachdrücklich gebeten, diese verschärfende Ausschussempfehlung abzulehnen.

„In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Sozialpartnern einschließlich der Gewerkschaften hat die Branche bereits einen Kompromiss gefunden“, betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Im Ergebnis hat man sich unter Verzicht auf eine Pflichtvorsorge auf die Einführung einer Angebotsvorsorgeuntersuchung geeinigt und eine Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen, die eine effektive Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer vorsieht.

Die Beteiligten waren sich einig, dass eine Angebotsvorsorgeuntersuchung erforderlich, aber auch ausreichend ist, um die Arbeitnehmer über die mit der natürlichen UV-Strahlung verbundenen Risiken in Kenntnis zu setzen, ohne einen Tätigkeitsstopp in der Bau- und Landwirtschaft sowie dem Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau zu verursachen.

Die nunmehr vom Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik ausgesprochene Empfehlung an den Bundesrat, eine Pflichtvorsorge einzuführen, widerspricht dagegen den Bestrebungen aller Beteiligten, eine praxistaugliche Lösung zu erzielen.

Hintergrund:
Mit der Verordnung soll der Schutz der Beschäftigten an den Stand der Arbeitsmedizin und an die Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht angepasst werden. Klarstellungen zur ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen die praktische Umsetzung erleichtern und fördern.

Die Sozialpartnervereinbarung wurde mit mehreren Branchenverbänden unter Federführung des Deutschen Baugewerbes mit der Gewerkschaft IG BAU und den Berufsgenossenschaften beschlossen. Dem stimmte zuletzt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu.

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