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50 Jahre Berufsbildungsgesetz

Der ZVG gratuliert und mahnt zur Novellierung mit Bedacht

(ZVG) Vor 50 Jahren, am 1. September 1969, trat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft – das erste bundesweit geltende Gesetz zur beruflichen Bildung. Der ZVG gratuliert und spricht sich erneut für den Beibehalt der Berufsbezeichnung Meister aus.

Zum ersten Mal wurden bundesweit einheitliche Regelungen zur Ausbildung in allen Branchen, in denen betriebliche Ausbildung stattfindet, verankert. Das Wort Berufsbildung wurde definiert und Lehrlinge als Auszubildende bezeichnet. Unabhängig von der Branchenzugehörigkeit wurden Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden gesetzlich geregelt und das sozialpartnerschaftliche Konsensprinzip institutionalisiert.

Vor über 50 Jahren wollten Politik, Wirtschaft und weitere Interessensvertreter den hohen Wert beruflicher Bildung gesetzlich verankern. Bei dem derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) wird das Ziel verfolgt, den hohen Stellenwert u.a. durch die Einführung neuer Bezeichnungen für die Fortbildungsabschlüsse zu erhalten. „Ob die berufliche Bildung damit wieder mehr an Attraktivität gewinnt, um dem Trend zum Studium entgegenzuwirken, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. In der aktuellen Debatte um die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sollte allerdings vermieden werden, Abschlussbezeichnungen der akademischen Bildung zu übernehmen, um eine Verwechslung zu vermeiden“, so Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung und fügt abschließend hinzu: „Das Berufsbildungsgesetz ist damals der erste Schritt gewesen, die berufliche Bildung bundes- und branchenübergreifend zu regeln. Heutzutage sollte es auch darum gehen, die branchenspezifischen Belange nicht außer Acht zu lassen.“

Hintergrund:
Laut der vom Bundeskabinett im Mai 2019 beschlossenen BBiG-Novelle sollen Abschlüsse künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Damit ist beabsichtigt, die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium zu verdeutlichen. Weil die Bezeichnungen international verständlich seien, sollen sie zudem die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger steigern.

Zwar soll der Begriff „Meister“ demnach nicht komplett abgeschafft werden, sondern mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen verbunden werden. In einer Stellungnahme haben sich die im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) zusammengeschlossenen Agrarverbände (Deutscher Bauernverband (DBV), Verband der Landwirtschaftskammern (VLK), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Zentralverband Gartenbau (ZVG)) bereits gemeinsam gegen die Abschaffung oder Relativierung der bewährten, allgemein akzeptierten und positiv besetzten Abschlussbezeichnungen ausgesprochen.
Weitere Punkte der Novelle betreffen die Mindestvergütung für Auszubildende, die Stärkung der Teilzeitberufsausbildung, eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung, verbesserte Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt. Auch hierzu hat der ZDL Stellung bezogen.

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