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ZVG sieht Länderinitiative zum Pestizideinsatz in Privatgärten kritisch

Sachgerechter Umgang hat hohen Stellenwert

(ZVG/BVE) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bewertet die Länderinitiative der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat vom vergangenen Freitag zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten kritisch. Der sachgerechte Umgang von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten hat einen hohen Stellenwert im gärtnerischen Fachhandel.

„Bereits seit 1999 gibt es besondere Eignungskriterien für Pflanzenschutzmittel, die für den Haus- und Kleingarten zugelassen werden“, erklärt der Vorsitzende des Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im ZVG, Reiner Höpken. Besondere Berücksichtigung finden dabei die speziellen Anforderungen hinsichtlich Gesundheit, Naturhaushalt, Dosierfähigkeit, Verpackungsgröße und Anwendungsform. Darüber hinaus dürfen von nichtberuflichen Anwendern nur Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko angewendet werden.

Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln müssen ihre Sachkunde nachweisen und alle drei Jahre eine Fortbildungsveranstaltung besuchen, um ihr Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Zudem sind Pflanzenschutzmittel nicht frei verkäuflich. Das Verkaufspersonal ist verpflichtet, die Pflanzenschutzmittel unter Verschluss zu halten und den Käufer vor dem Verkauf über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Produktes und über Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko zu beraten. Der gärtnerische Fachhandel nimmt diese Pflichten sehr ernst und schult seine Mitarbeiter mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand.

Hintergrund:
Bayern hat einen Länderantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer soll die Bundesregierung auffordern, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben zu erlassen. Im Rahmen der vom Bund bereits beschlossenen Glyphosatminderungsstrategie soll zudem der Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten verboten werden. Der Antrag wurde an die zuständigen Bundesratsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

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