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ZVG fordert Ende der Ungleichbehandlung bei Versicherungsprämien

Beschluss der Agrarministerkonferenz zum Risikomanagement begrüßt

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) setzt weiter auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ für die gärtnerischen Betriebe, um sich gegen Wetterextreme zu wappnen. Dabei müssen allerdings für die heimischen Betriebe die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für die Betriebe aus den anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Der Verband begrüßt daher den Beschluss der Agrarminister vom vergangenen Freitag zum Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft und appellierte an den Bund, schnellstmöglich Taten folgen zu lassen.

„Die Politik hat die Situation bei der Risikovorsorge gegen Elementarschäden erkannt“, kommentierte ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer den Ausgang der Agrarministerkonferenz. Die Ungleichbehandlung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten schmälert die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Produzenten deutlich.

Die Ressortchefs stellen in ihrem Beschluss fest, dass die Rahmenbedingungen für das betriebliche Risikomanagement innerhalb der EU-Mitgliedstatten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und Mehrgefahrenversicherungen nur in Mitgliedstaaten mit staatlicher Unterstützung eine nennenswerte Marktdurchdringung und Akzeptanz erreichen.

Mit der Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Dürreversicherung mit dem niedrigeren Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme anzusetzen, wird eine wichtige Forderung für die gärtnerischen Betriebe erfüllt, erinnerte Fleischer. Weitere Schritte müssen nun folgen.

Der Vorstoß von Baden-Württemberg, ein Pilotprojekt zur Risikovorsorge im Obst- und Weinbau zu starten, wertet Fleischer als „sehr positiv“. Dass das Land die Einführung einer wirtschaftlich tragfähigen Versicherungslösung gegen die Risiken Frost, Sturm und Starkregen unterstützten will, ist ein gutes Signal für die Betriebe. Hier muss dringend der gesamte Gartenbau einbezogen werden. Die Branche darf nicht allein gelassen werden.

Als wichtiger Baustein zum Risikomanagement zählt der Verband zudem eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Ein entsprechendes Modell hatte der ZVG zusammen mit der Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft (GUB) entwickelt und im Bundestags-Ausschuss Anfang des Jahres vorgestellt.

Hintergrund:
Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts der Länder sprechen sich im Beschluss der Agrarministerkonferenz für eine staatliche Unterstützung beim Abschluss von Mehrgefahren-versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken aus. Vor dem Hintergrund zunehmender extern verursachter Unsicherheiten, darunter vor allem auf den Klimawandel zurückzuführende Wetterextreme, sei mit steigenden Risiken zu rechnen, die einzelbetrieblich kaum beherrschbar seien.

Die Ressortchefs bitten in einem weiteren Punkt, die Einführung von weiteren Instrumenten staatlicher Unterstützung, wie zum Beispiel Instrumente für die Bildung von Risikorücklagen, zu prüfen.

Baden-Württemberg kündigte unterdessen an, die finanziellen Mittel für ein Pilotprojekt zur Risikovorsorge im Obst- und Weinbau in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro in die anstehenden Haushaltsberatungen einzubringen. Das Land will damit klären, in welchem Umfang eine staatliche Anschubfinanzierung oder Prämienunterstützung sinnvoll ist. Das Projekt wird gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, der Versicherungswirtschaft sowie den Erzeugerverbänden erarbeitet und umgesetzt.

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