Branche steht vor enormen Herausforderungen
(ZVG) der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat zum, am 23. Oktober 2019 im Bundeskabinett, beschlossenen Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) Stellung bezogen.
Wie bereits in seiner Positionierung zum Klimaschutzgesetz angeführt, werden die Kosten für die CO2-Bepreisung die Gartenbaubetriebe vor enorme Herausforderungen stellen. Deshalb ist es richtig, dass der Start der Maßnahmen moderat vorgesehen ist. Für mittlere Betriebe sind allerdings schon im ersten Jahr der CO2-Bepreisung (2021) Kosten von rund 15.000 – 20.000 Euro zu verkraften, die eine Gewinnminderung bis zu 10 Prozent ausmachen. Hier bedarf es vernünftiger und substanzieller Kompensationsmaßnahmen und Anreize für Investitionen.
Laut Gesetzentwurf sollen „unverhältnismäßige Härten“ vermieden werden, allerdings auf „atypische Einzelfälle“ beschränkt. Das ist nicht ausreichend. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind generell für die betroffenen Unternehmen im Rahmen der nachgelagerten gesetzlichen Regelungen vorzusehen.
Der Verband spricht sich für umfangreiche Fördermaßnahmen aus, die die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen, statt behindern. Die im Klimaschutzprogramm 2030 genannte Kompensation über die Umlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist für die gärtnerischen Betriebe bei weitem nicht ausreichend. Hinzukommen Investitionskosten für Feuerungsanlagen mit erneuerbaren Energien als Brennstoff. Es steht zu befürchten, dass eine Investitionsförderung über das Bundesprogramm Energieeffizienz aufgrund zu geringer Mittelausstattung nicht ausreichen wird, um den Investitionsbedarf zu unterstützen.
Dem ungeachtet lehnt der ZVG grundsätzlich eine nationale Insellösung beim Emissionshandel ab. Er spricht sich stattdessen für eine zügige Weiterentwicklung zu einem einheitlichen europäischen Vorgehen aus. Der gartenbauliche Markt ist in Deutschland von Importen geprägt, deshalb werden nationale Maßnahmen die Wettbewerbssituation verschärfen, hebt der Verband hervor.
Die vollständige Stellungnahme kann hier runtergeladen werden:
[Link ansehen]
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 ein Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels für fossile Brennstoffe (BEHG) beschlossen. Mit dessen Hilfe soll das Verbrennen von fossilen Brennstoffen für den Verkehr und das Heizen schrittweise teurer und so der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Der Emissionshandel soll demnach 2021 zunächst mit einem fixen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne starten. 2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne, 2025 bei 35 Euro. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind. Begrenzt wird die Menge der ausgegebenen Zertifikate grundsätzlich von dem CO2-Budget, das Deutschland im Rahmen der EU für die Bereiche Verkehr und Gebäude zur Verfügung hat und das kontinuierlich sinkt. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.