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Bewerbungsfist für Innovationspreis nähert sich dem Ende

Stichtag 16. März

(ZVG/BMEL) Die Bewerbungsfrist für den „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2020“ nähert sich dem Ende. Noch bis zum 16. März 2020 können sich alle Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, die Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln, bewerben.

Auch Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören, können ihre Unterlagen in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/Betriebsorganisation/Unternehmenskonzepte einreichen.

Gesucht werden pflanzenbauliche, züchterische, technische, kulturtechnische oder betriebswirtschaftliche Innovationen, beispielhafte Kooperationen, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch eine Kombination aus diesen Merkmalen. Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.

Die Bewerbungsunterlagen sind beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Internet unter www.bmel.de/innovationspreis verfügbar oder können direkt beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) angefragt werden.

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