Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen
(ZVG) Die gesamte Wertschöpfungskette des Gartenbaus – von der Produktion über den Handel bis hin zum Endverkauf – ist von der aktuellen Situation im Zuge der Corona-Pandemie deutlich betroffen. Die Krise ist jetzt schon so massiv, dass die Branche nicht ohne wirtschaftliche Unterstützung aus der Politik auskommen wird. Die Politik hat das zugesichert. Der ZVG wird sie beim Wort nehmen.
„Unsere zentrale Forderung lautet: Unterstützung des deutschen Gartenbaus – unabhängig ob gewerblich oder landwirtschaftlich – mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln“, erklärte ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Benötigt wird eine nicht rückzahlbare Förderung, um die laufenden Fixkosten decken zu können. Dies sind vor allem Miet- und Pachtzahlungen, Leasingraten, Kapitaldienste, Versicherungsprämien (Personenversicherungen für Unternehmer, Sach-versicherungen) und Steuern.
Liquiditäts- oder Überbrückungskredite können zudem kurzfristige Hilfen sein, schlagen aber spätestens dann ins Gegenteil um, wenn die Kredite, ob verzinst oder unverzinst, zurückgezahlt werden müssen. Bei Betrachtung der Kapital- und Ertragssituation vieler Unternehmen des Gartenbaus wird deutlich, dass ein erhöhter Kapitaldienst nur schwer zu leisten sein wird.
Unbürokratische Hilfen sind auch von Seiten der Hausbanken nötig. Der ZVG spricht sich für die Verdopplung eines jeden individuellen Kontokorrentrahmens der Unternehmen aus.
Um dies möglichst unproblematisch kurzfristig zu gewährleisten, sollte seitens der Politik mit dem Bankenverband gesprochen werden. Diese Maßnahme könnte auch mit einer Bundesbürgschaft begleitet werden.
Um die Versorgung mit Obst und Gemüse zu gewährleisten, brauchen die Betriebe dringend ausreichend Arbeitskräfte. Hier ist die Politik gefordert, vor allem im Bereich der Reisebeschränkungen der Saisonarbeitskräfte aktiv zu werden. Außerdem spricht sich der ZVG für eine Reihe von kurzfristigen Ausnahmen und Modifikationen beim Arbeitszeitgesetz und weiteren Arbeitsregelungen aus. Dazu gehört die Möglichkeit einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung der bereits anwesenden Saisonarbeitskräfte über die derzeit vorgeschriebenen 70 Tage hinaus. Weitere Punkte betreffen eine Verlängerung der Arbeitshöchstzeit, die Anhebung der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für beispielsweise Arbeitslose, Asylbewerber oder Bezieher von Kurzarbeitergeld.
Die Kurzarbeiterregelung wird vom ZVG begrüßt. Sie ist eine tatsächliche Erleichterung auch für den Neustart nach Überwindung der Krise, vor allem für Unternehmen mit hohem Anteil an nichtfamiliären Arbeitskräften.