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IPM-Ticketshop startet Ende November

Zusagen von rund 900 Ausstellern

(ZVG/IPM) Die Vorbereitungen der kommenden Weltleitmesse des Gartenbaus vom 26. bis zum 29. Januar 2021 in der Messe Essen laufen auf Hochtouren. Bereits rund 900 Aussteller haben ihre Teilnahme zugesagt. Ende November startet der IPM-Ticketshop unter www.ipm-essen.de.

Die Eintrittskarten können ausschließlich online erworben werden. Bei der Registrierung entscheiden die Besucher, an welchem Tag sie die Messe besuchen möchten. Gutscheine können ebenfalls ausschließlich im Online- Ticketshop gegen eine datierte Tageskarte eingetauscht werden. Mit dem Ticketkauf erhalten die Besucher auch den neuen Hygieneleitfaden der Messe. Dieser orientiert sich an der Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Tageskassen entfallen. Der Einlass erfolgt kontaktlos. Nach derzeitigem Stand dürfen sich 15.000 Besucher pro Tag auf dem Gelände der IPM ESSEN aufhalten.

Für den IPM-Besuch empfiehlt die Messe ihr Tool „Meine Messe“, das über die Website und die IPM-App genutzt werden kann. Das erleichtert unter anderem die Steuerung des Personenaufkommens an den Ständen. Auf dem Messegelände gelten die Leitlinien, die aus dem Alltag inzwischen vertraut sind. Dazu zählen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Messehallen. Wer sich an Sitzplätzen auf dem Messestand, auf den Flächen im Freien und an Sitzplätzen in Messerestaurants und –cafés aufhält, kann die Maske ablegen.

Seit 10. September 2020 gelten vereinfachte Einreisebedingungen für Aussteller und Besucher von Messen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass Messeteilnehmer unter Vorlage ihrer Eintrittskarte bzw. einer Bestätigung des Messeveranstalters grundsätzlich als Geschäftsreisende mit wichtigem Einreisegrund anzusehen sind. Das bedeutet, dass sie auch dann nach Deutschland einreisen können, wenn ihr Herkunftsstaat nicht zum EU-/Schengen-Raum oder zur Ländergruppe der deutschen Positivliste zählt. Unabhängig davon gelten die Quarantäneverordnungen der Bundesländer, die zurzeit regelmäßig vorsehen, dass Einreisende aus Risikogebieten, wenn sie mit einem negativen Testergebnis einreisen, von der Quarantänepflicht befreit sind. Weitere Informationen unter www.ipm-essen.de.

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